Die Fakten: Was ist Eternit und warum enthält es Asbest?
Der Begriff „Eternit“ ist eigentlich ein Markenname des gleichnamigen Herstellers, hat sich im Sprachgebrauch jedoch als Synonym für Faserzement etabliert. In der Schweiz wurden zwischen den 1950er- und Spätachtzigerjahren gigantische Mengen dieses Materials verbaut. Die Produktpalette reichte von klassischen Wellplatten auf Scheunendächern über dekorative Fassadenschindeln bis hin zu Fensterbänken, Blumenkästen und Lüftungsrohren.
Um dem Zement die nötige Zugfestigkeit und Bruchsicherheit zu verleihen, mischten die Hersteller Asbestfasern unter. Meistens handelt es sich dabei um Chrysotil (Weissantil), seltener um die noch gefährlicheren Amphibolasbeste wie Krokidolith (Blauasbest). Da Asbest langlebig und resistent gegen Witterungseinflüsse ist, galten diese Platten damals als Jahrhundertprodukt. Erst mit dem schrittweisen Verbot, das in der Schweiz 1989 beschlossen wurde und 1990 in Kraft trat, endete der Einsatz schlagartig.
Praxis-Regel für Eigentümer: Jedes Gebäude in der Schweiz mit Baujahr vor 1990, das über Faserzementbauteile verfügt, steht unter akutem Asbestverdacht. Erst Produkte mit einem klaren Herstellungsdatum ab Mitte 1990 gelten als garantiert asbestfrei.
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Schwach oder fest gebunden? Die Risikobewertung von Faserzement
Für die Einschätzung der Gefahr ist die Art der Fasereinbindung entscheidend. Die Wissenschaft und die Arbeitsschutzbehörden unterscheiden strikt zwischen zwei Kategorien:
- Fest gebundener Asbest (Asbestzement): Hierzu gehören die allermeisten Eternitplatten an Fassaden und Dächern. Der Asbestanteil liegt meist zwischen 10 und 15 Prozent. Die Fasern sind fest in der Zementmatrix eingeschlossen. Solange das Material intakt ist, nicht bearbeitet wird und nicht verwittert, gehen im Alltag in der Regel keine messbaren Faserbzw. Gesundheitsrisiken von diesen Bauteilen aus.
- Schwach gebundener Asbest: In dieser Form finden wir Asbest eher in Leichtbauplatten, Schnüren, Isolierungen oder alten Bodenbelägen. Hier reicht schon eine leichte Erschütterung oder ein Luftzug, um Millionen von Fasern freizusetzen.
Auch wenn Eternit zur optisch weniger gefährlichen, fest gebundenen Variante zählt, darf das Risiko nicht unterschätzt werden. Durch jahrzehntelange Verwitterung, Frostschäden und sauren Regen wäscht die Zementoberfläche langsam aus. Die Folge: Die ehemals fest gebundenen Fasern liegen an der Oberfläche frei und können durch Wind oder mechanische Einwirkung abgetragen werden.
Wann besteht dringender Handlungsbedarf? Die kritischen Warnsignale

Du musst deine Eternit-Fassade nicht zwingend sofort abreissen, nur weil sie vor 1990 montiert wurde. Es gibt jedoch drei klare Szenarien, bei denen ein Aufschub der Sanierung unverantwortlich oder schlichtweg illegal wäre.
Mechanische Beschädigungen und Risse
Sobald Platten brechen, splittern oder tiefe Risse aufweisen, ist die Schutzfunktion der Zementmatrix zerstört. An den Bruchkanten liegen tausende mikroskopisch kleine Asbestfasern offen. Wenn du solche Schäden an deinem Gebäude bemerkst – sei es durch Hagelschlag, Unfälle oder Altersschwäche –, besteht unmittelbarer Handlungsbedarf.
Geplante Renovierungs- und Umbaumassnahmen
Das ist der häufigste Fall in der Praxis: Du planst eine energetische Sanierung, möchtest eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren oder die Fassade dämmen. Sobald alte Eternitplatten bewegt, demontiert, angebohrt oder geschnitten werden müssen, greift die gesetzliche Ermittlungspflicht. Es ist strengstens verboten, unbehandelte Asbestplatten für neue Bauvorhaben zu durchbohren.
Aggressive Verwitterung und Moosbefall
Alte Wellplatten auf Dächern sind oft stark vermoost. Hier lauert eine extreme Fehlerquelle: Nutze niemals einen Hochdruckreiniger auf asbesthaltigem Eternit! Der harte Wasserstrahl bricht die Fasern aus dem Zement und verteilt sie als feinen Aerosolnebel im gesamten Quartier. Wenn das Material so stark verwittert ist, dass die Oberfläche faserig wirkt, muss eine fachgerechte Demontage eingeplant werden.
| Zustand der Eternitplatte | Risiko für die Umgebung | Dringlichkeit der Sanierung |
| Intakt, glatte Oberfläche, keine Bearbeitung | Sehr gering | Niedrig (Beobachten) |
| Stark verwittert, Moosbewuchs, Faserbildung | Mässig | Mittelfristig einplanen |
| Gebrochen, gerissen, mechanisch bearbeitet | Hoch | Akut / Sofortiger Stopp |
Gesetzliche Vorgaben in der Schweiz: Die Rolle von Suva und Kantonen
Die gesetzliche Lage in der Schweiz ist eindeutig und streng reguliert. Hier spielen insbesondere die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitshygiene (EKAS) sowie die Richtlinie Nr. 6503 der Suva die zentralen Rollen.
Die Ermittlungspflicht vor Umbauten
Seit der Revision der Bauarbeitenverordnung (BauAV) bist du als Bauherr oder Eigentümer gesetzlich verpflichtet, vor jedem Umbau oder Rückbau an Gebäuden mit Baujahr vor 1990 die Risiken durch Schadstoffe abzuklären. Besteht ein begründeter Verdacht auf Asbest, musst du eine anerkannte Fachperson für eine Gebäudeuntersuchung (Diagnostik) beiziehen. Wer diese Pflicht ignoriert und einfach drauflosbaut, riskiert einen sofortigen Baustopp durch die Behörden, massive Haftungsstrafen und immense Folgekosten.
Vorschriften für Handwerker und Heimwerker
Die Suva teilt Arbeiten an asbesthaltigen Materialien in verschiedene Risikoklassen ein. Für fest gebundene Eternitplatten im Aussenbereich gilt: Unter der strikten Einhaltung von Schutzmassnahmen (wie Staubmasken der Klasse FFP3, Einwegschutzanzügen und dem Verhindern von Staubentwicklung durch Befeuchten) dürfen bestimmte Demontagearbeiten von geschulten Handwerkern durchgeführt werden.
Sobald die Arbeiten jedoch im Innenraum stattfinden oder ein hohes Risiko für Faserfreisetzung besteht, dürfen ausschliesslich von der Suva anerkannte Asbestsanierungsunternehmen beauftragt werden.
Um dein Bauprojekt rechtssicher und ohne Gesundheitsrisiken umzusetzen, solltest du die betroffenen Bauteile von Experten entfernen lassen und hier deine Asbestsanierung Offerte anfragen.
Der Ablauf einer professionellen Asbestsanierung von Fassaden und Dächern

Eine professionelle Sanierung schützt deine Gesundheit, deine Familie und die Umwelt. Der Ablauf folgt einem strengen, qualitätsgesicherten Protokoll.
1.Schadstoffdiagnostik und Probenahme:Vor Baubeginn.
Eine Fachperson entnimmt Materialproben der Eternitplatten und sendet diese an ein akkreditiertes Labor. Das Resultat liefert die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte.
2.Baustelleneinrichtung und Absperrung:Tag 1.
Der Arbeitsbereich wird weiträumig abgesperrt. Fenster und Türen der umliegenden Räume werden geschlossen gehalten, um das Eindringen von Fasern zu verhindern. Warnschilder weisen auf die Asbestsanierung hin.
3.Faserbindung und zerstörungsfreie Demontage:Kernphase.
Die Platten werden vor und während der Bewegung mit einem speziellen Fasermindermittel oder Wasser besprüht. Die Befestigungen (Schrauben, Nägel) werden vorsichtig gelöst. Jedes Brechen oder Schneiden der Platten wird strikt vermieden.
4.Verpackung in Spezialbehälter:Direkt am Gerüst.
Noch in der Arbeitszone werden die demontierten Eternitplatten in dafür zugelassene, gekennzeichnete Big Bags oder reissfeste Folien staubdicht verpackt.
5.Reinigung und Freigabe:Abschluss.
Die Unterkonstruktion wird mit speziellen Industriesaugern (Asbest-Filterklasse H) gereinigt. Nach einer visuellen Kontrolle und gegebenenfalls einer Luftmessung wird die Zone für Folgewerke freigegeben.
Kosten und kantonale Unterschiede bei der Entsorgung
Die reinen Sanierungskosten hängen stark von der Zugänglichkeit des Objekts, der Quadratmeterzahl und der Art der Befestigung ab. Eine präzise Kalkulation umfasst immer das Gerüst, die Schutzmassnahmen, die Demontagezeit und die Entsorgungsgebühren.
Ein kritischer Faktor in der Schweiz ist der Föderalismus bei der Entsorgung. Die Kantone sind für den Vollzug des Umweltschutzgesetzes verantwortlich, was zu unterschiedlichen Regelungen und Deponiegebühren führt:
- Deponieklasse: Asbesthaltige Abfälle aus dem Rückbau von Eternitplatten müssen auf Deponien der Klasse B (Inertstoffdeponien) abgelagert werden. Sie werden dort separat eingebettet und dokumentiert, damit zukünftige Generationen nicht versehentlich darauf stossen.
- Kantonale Deklarationspflicht: In vielen Kantonen (z.B. Zürich, Bern oder Aargau) ist für den Transport und die Entsorgung ein offizieller Entsorgungsnachweis oder ein Begleitschein für Sonderabfälle zwingend erforderlich. Die Deponien weisen Lieferungen ohne korrekte Papiere konsequent ab.
- Gebührenstruktur: Die Kosten pro Tonne asbesthaltigen Faserzements variieren je nach kantonaler Deponie stark und liegen in der Regel zwischen 150 und 350 Schweizer Franken pro Tonne, zuzüglich Transportkosten.
Eternitplatten richtig entsorgen? Wir übernehmen die Planung und Ausführung für dich
Planst du den Umbau oder die energetische Sanierung deines Gebäudes und stehst vor der Frage, wie du mit alten Eternitverkleidungen umgehen sollst? Die gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz rund um die Schadstoffermittlung und die Suva-Richtlinien können komplex wirken. Hierbei benötigst du einen Partner, der die Analyse, Planung und Ausführung lückenlos und sicher übernimmt.
Asbestfuchs ist dein spezialisierter Fachbetrieb in der Schweiz. Wir nehmen die Proben, erstellen die geforderte Schadstoffdiagnostik und kümmern uns um die behördengerechte Entsorgung nach kantonalen Vorschriften. So hast du die absolute Sicherheit, dass dein Bauprojekt rechtlich auf soliden Beinen steht und keine gesundheitlichen Risiken für dich oder deine Handwerker entstehen.
Wenn du dein Projekt professionell angehen möchtest, lass uns einfach direkt online deine Asbestsanierung Offerte anfragen und wir erstellen dir einen klaren, transparenten Fahrplan für dein Gebäude.
Fazit
Alte Eternitplatten sind kein Grund zur Panik, solange sie intakt und unberührt bleiben. Gefährlich und teuer wird es erst, wenn du renovierst, bohrst oder die Platten verwittern – dann werden die unsichtbaren Fasern frei. In der Schweiz greift vor jedem Umbau älterer Gebäude eine strikte Ermittlungspflicht. Wer hier aus Unwissenheit zur Flex greift oder Vorschriften ignoriert, riskierte unweigerlich Baustopps, schwere Bussgelder und langfristige Gesundheitsschäden. Fachwissen und eine professionelle Analyse sind der einzige Weg, dein Projekt rechtssicher, kalkulierbar und absolut sicher umzusetzen.
FAQs
Woran erkenne ich, ob meine Eternitplatten Asbest enthalten?
Eine verlässliche optische Identifikation ist unmöglich, da Asbestfasern mikroskopisch klein und im Zement eingemischt sind. Wenn das Gebäude vor 1990 errichtet oder saniert wurde, ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch. Gewissheit bringt ausschliesslich eine Laboranalyse einer kleinen Materialprobe.
Darf ich asbesthaltige Eternitplatten selbst demontieren?
Die Suva erlaubt Privatpersonen unter extrem strengen Auflagen und nur im Aussenbereich (z.B. freistehende Gartenhäuser) Kleinstmengen selbst zu entfernen. Da jedoch spezielle Schutzausrüstung, Staubminderung und eine korrekte Verpackung zwingend nötig sind, wird dringend davon abgeraten, um Strafen und Kontaminationen zu vermeiden.
Was passiert, wenn ich Asbestplatten mit dem Hochdruckreiniger säubere?
Das Abspritzen von asbesthaltigem Faserzement mit einem Hochdruckreiniger ist in der Schweiz illegal. Der hohe Druck zerstört die Zementoberfläche und setzt schlagartig Unmengen an Asbestfasern frei. Diese verteilen sich in der Luft und kontaminieren den Boden sowie die Nachbarschaft.
Wo müssen Eternitplatten in der Schweiz entsorgt werden?
Eternitplatten müssen staubdicht verpackt (in speziellen Big Bags) auf einer vom Kanton zugelassenen Deponie der Klasse B abgelagert werden. Sie dürfen unter keinen Umständen im normalen Bauschutt-Recycling landen, da sie dort den gesamten Stoffkreislauf kontaminieren würden.
Welche Strafen drohen bei Missachtung der Asbest-Vorschriften?
Wer die Ermittlungspflicht vor dem Umbau ignoriert oder asbesthaltige Materialien unsachgemäss bearbeitet, muss mit einem sofortigen Baustopp durch die Arbeitsinspektorate oder die Suva rechnen. Zudem drohen Strafanzeigen wegen Gefährdung der Gesundheit Dritter und empfindliche Geldbussen.
Wie viel kostet die Entsorgung von Asbest-Eternit pro Tonne?
Die reinen Deponiegebühren variieren je nach Kanton und liegen meist zwischen 150 und 350 Schweizer Franken pro Tonne. Zu diesen Gebühren kommen noch die Kosten für die vorschriftsmässige Verpackung, den Transport mit Sonderabfall-Begleitschein und die fachgerechte Demontage auf der Baustelle hinzu.
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